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Estrich nach DIN 18560 ist ein Estrich auf einem tragenden Untergrund, oder auf einer zwischenliegenden Trenn- oder Dämmschicht hergestelltes Bauteil, das unmittelbar nutzfähig ist, oder mit einem Belag, gegebenenfalls frisch in frisch, versehen werden kann.

Nachfolgend zeigen wir Ihnen die unterschiedliche Verfahren der Auftragung von Estrichen. Hier sind drei Verfahren zu nennen:

  • Verbundestrich Ein Verbundestrich ist ein mit dem tragenden Untergrund verbundener Estrich. Beim Einbau empfiehlt sich das Aufschlämmen einer Haftbrücke bzw. eine Grundierung. Verbundestriche haben den Zweck , die Oberfläche eines tragenden Untergrundes gemäß den entsprechenden Anforderungen der Nutzung zu gestalten. Rohrleitungen, Kabel u.a. dürfen nicht auf dem tragenden Untergrund verlegt sein.
  • Estrich auf Trennschicht Estriche auf Trennschicht sind Estriche, die vom tragenden Untergrund durch eine dünne Zwischenlage getrennt sind. Die Trennschicht wird im Algemeinen als Zweilagige Gleitfolie ausgeführt. Abdichtungen und Dampfsperren dürfen als eine Lage der Trennschicht gelten. DIN 18560 Teil 4 fordert bei Zementestrichen eine Nenndicke von mindestens 35mm.
  • Estrich auf Dämmschicht Estriche auf Dämmschicht werden auch als schwimmende Estriche bezeichnet. Ein schwimmender Estrich ist ein auf Dämmschicht (in der Regel Hartschaum- oder Mineralfaserplatten) eingebauter Estrich, der auf seiner Unterlage beweglich ist und leine unmittelbare Verbindung mit angrenzenden Bauteilen, z.B. Wänden oder Rohren aufweisen darf. Schwimmende Estriche werden vor allem im Wohnbau zur Erfüllung der Anforderungen an Wärme- und/oder Schallschutz eingesetzt.


 

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